Informationen zum Datenschutz
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) aufgrund der Erhebung
von personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten als Schülerin, Schülern oder Elternteil erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
Angaben zur verantwortlichen Person
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Bezeichnung: Rektor/in
Name: Monika Scharf
Adresse: Am Pfingstknapp 10, 33428 Harsewinkel
Telefon: 05247 935 460
E-Mail: monika.scharf@harsewinkel.de
Homepage: https://kvgs-harsewinkel.de
Angaben zur Vertretung der verantwortlichen Person
Die oben genannte Person wird vertreten durch:
Bezeichnung: Konrektor/-in
Name: Tanja Pörtner
Adresse: Am Pfingstknapp 10, 33428 Harsewinkel
Telefon: 05247 935 460
E-Mail: tanja.poertner@harsewinkel.de
Homepage: https://kvgs-harsewinkel.de
Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Bezeichnung: Datenschutzbeauftragter beim Schulamt für den Kreis Gütersloh
Name: André Heinemann
Adresse: Herzebrocker Str. 140, 33324 Gütersloh
Telefon: 05241-851472
E-Mail: a.heinemann@kreis-guetersloh.de Angaben zur Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz:
Bezeichnung: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen
Adresse: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon; 0211/38424-0,
Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Homepage: www.ldi.nrw.de
Kategorien der Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Personenbezogene Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben erhoben. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind: Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e), Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 120, 122 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchuIG NRW) sowie insbesondere die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I). Dieser Verordnung können Sie insbesondere konkrete Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind.
Weitergabe der Daten an Dritte
Ihre personenbezogenen Daten können teilweise ggf. weitergegeben werden an
eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DVI
eine aufnehmende Schule oder den Schulträger zum Zwecke der
Schulpflichtüberwachung: § 7 VO DV I
die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege: § 8 VO DV
I
eine Schule, die Schulaufsichtsbehörde, den Schulträger, die untere
Gesundheitsbehörde, das Jugendamt oder das Landesjugendamt, soweit dies zur Erfüllung der ihnen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 7 SchuIG NRW
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen des § 9 VO DV I aufbewahrt und gelöscht.
Rechte der betroffenen Personen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: Sie haben nach Maßgabe der Artikel 15, 16, 17 und 18 EU-DSGVO gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft
Recht auf Berichtigung
Recht auf Löschung
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Widerrufsrecht
Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb gesondert eingeholt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gegen Datenschutzrecht verstößt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 SchuIG NRW zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben der Schulen und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.
Quelle der Daten
Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können Sie stammen von
einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel oder zum Zwecke der Schulpflichtüberwachung: §§ 6, 7 VO DV I
von einer Schule, der Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger, der unteren Gesundheitsbehörde, dem Jugendamt oder dem Landesjugendamt, soweit dies zur Erfüllung der ihnen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 7 SchuIG NRW