Die Schulpflicht beginnt für Ihr Kind, wenn es bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat. Die Anmeldetermine sind Anfang November. Eine Einladung mit den genauen Terminen erhalten Sie über die Stadt Harsewinkel.
Vollendet Ihr Kind danach das sechste Lebensjahr, so kann es auf Antrag zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Ist Ihr Kind schulpflichtig und kann aus erheblichen gesundheitlichen Gründen noch nicht am Unterricht teilnehmen, so kann es auf Anraten der Schulärztin zurückgestellt werden. Die Entscheidung über eine Rückstellung fällt die Schulleitung.
Weitere Informationen rund um das Thema Einschulung finden Sie in der Broschüre „Die Grundschule in Nordrhein-Westfalen:
https://msb.xn--broschren-v9a.nrw/die-grundschule-in-nrw
Feststellung der Lernausgangslage vor der Einschulung:
– Anmeldung der Schulanfänger im Herbst
– Feststellung des Sprachstands
– Ermittlung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (AO-SF)
– Zirkusspiel zur Feststellung der Basiskompetenzen im Herbst
Vorbereitung auf den Schulanfang:
– Informationsabende
* unserer Schule im Herbst (vor den Anmeldeterminen)
* unserer Schule vor den Sommerferien
(Klasseneinteilung, Fördermöglichkeiten, Materialbeschaffung)
– Projekt „Schule – Ich komme“