Rahmenkonzept Gemeinsames Lernen

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land NRW am 01.08.2014 den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können.
( vgl. www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/index.html)

INKLUSION bedeutet für die Kardinal-von- Galen Schule die Kinder so anzunehmen, wie sie sind.

1997 sind wir mit dem Gemeinsamen Unterricht (GU) gestartet. In ausgewiesenen GU Klassen wurden Kinder ohne und mit anerkanntem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von einer Grund- und einer Förderschullehrerin integrativ unterrichtet.

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Kinder mit Unterstützungsbedarfen und um den Inklusionsgedanken der o.g. Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, haben wir uns im Schuljahr 2015/16 von der bisher gelebten Integration verabschiedet.

Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 arbeiten wir nun im Gemeinsamen Lernen (GL). In allen Klassen befinden sich Kindern mit ausgewiesenem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Unsere Schüler lernen so von Anfang an, dass es normal ist, anders zu sein. Jeder hat seine Stärken und seine Schwächen. Jeder macht mit so gut er kann und darf so sein, wie er ist.

In jedem Jahrgang unterstützt eine sonderpädagogische Lehrkraft die Kinder mit Förderbedarf. Das kann erfolgen durch

  • Teamteaching: Die Grundschullehrerin und die Sonderpädagogische Lehrkraft unterstützen die Kinder zusammen in einer Klasse, z.B. in Übungsphasen
  • Parallelteaching: Die Grundschullehrerin arbeitet mit den Kindern im Klassenraum, die Sonderpädagogische Lehrkraft arbeitet zum gleichen Thema mit einer Kleingruppe im Gruppenraum, z.B. in Einführungsphasen
  • Fördergruppe: Die Grundschullehrerin arbeitet mit den Kindern in der Klasse während die Sonderpädagogische Lehrkraft mit einigen Kindern der Klasse oder des Jahrgangs in einer Kleingruppe im Förderraum an einem Förderschwerpunkt arbeitet, z.B. Motorikförderung, Soziales Lernen
  • Einzelförderung: Die Sonderpädagogische Lehrkraft arbeitet mit einem einzelnen Kind an seinem individuellen Förderschwerpunkt im Förderraum, z.B. Zehnerübergang in Mathematik, während die Grundschullehrerin mit den restlichen Kindern in der Klasse arbeitet.

Das Gemeinsame Lernen erfordert eine intensive Absprache aller Beteiligten. In wöchentlichen Jahrgangsteamsitzungen sprechen die Klassenlehrerinnen mit ihrer Sonderpädagogische Lehrkraft Unterrichtsinhalte, Hausaufgaben, Tests und Klassenarbeiten sowie Differenzierungs- und Reduzierungsmaßnahmen für die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf ab. Viele Elterngespräche und Hilfeplangespräche werden von der Grundschullehrerin und der Sonderpädagogische Lehrkraft gemeinsam geführt. Kinder, die zielgleich nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet werden erhalten ihr Zeugnis von der Grundschullehrerin. Für die Zeugnisse der zieldifferent geführten Kinder zeichnet sich die Sonderpädagogische Lehrkraft verantwortlich.

Halbjährliche Förderplankonferenzen, an denen alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen und die Mitarbeiter der OGGS teilnehmen, stellen sicher, dass alle über die besonderen Bedarfe der Kinder und die abgeleiteten Fördermaßnahmen informiert sind.

Die Kardinal-von-Galen Schule ist die Grundschule des Gemeinsamen Lernens der Stadt Harsewinkel. Das bedeutet, dass Kinder auch zu einem späteren Zeitpunkt von anderen Schulen zu uns wechseln, wenn bei ihnen über ein AO-SF ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf ermittelt wurde und die Eltern nicht die Förderschule als Lernort für ihr Kind wünschen. Daher sind wir bestrebt mit kleinen Klassen im ersten Schuljahr zu starten, um so Plätze für Quereinsteiger vorzuhalten. Wir sind dankbar, dass uns die Stadt Harsewinkel im Rahmen des Klassenrichtwertes dabei wohlwollend unterstützt.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema INKLUSION haben, wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an die Schulleitung (05247/935460).